Seit 1992 üben die Rechtsanwälte
Dr. Stephan Behrens und Christian Schick ihre Rechtsanwaltstätigkeit in Kevelaer aus.
Seit dem 01.04.2002 befinden sich ihre Büroräume in der Innenstadt in
unmittelbarer Nähe des Kapellenplatzes.
Seit über 15 Jahren arbeiten die Rechtsanwälte Dr. Behrens und Schick in Verfahren, bei denen die Berufung vor
einem Oberlandesgericht auszutragen ist, eng und partnerschaftlich mit der Rechtsanwaltskanzlei Wagenführ aus
Düsseldorf zusammen, einer früher reinen OLG-Rechtsanwaltskanzlei.
Bis vor wenigen Jahren gab es nämlich an allen Oberlandesgerichten eigens bei diesen zugelassene
Rechtsanwaltskanzleien, die anderweitig überhaupt nicht tätig waren. Da sich die Zusammenarbeit über viele Jahre
bewährt hat, gab und gibt es für die Rechtsanwälte Dr. Behrens und Schick keinen Grund, die bewährte
Zusammenarbeit zu beenden. In der Regel lassen sie daher auch künftig diese Mandate durch die Kanzlei
Wagenführ betreuen. Für die Mandanten hat dieses bewährte System der Kooperation den Vorteil, dass in der
Regel keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Insbesondere in den Bereichen des Gesellschaftsrechts
und des Ehe- und Familienrechts arbeiten wir außerdem
eng mit mehreren am Niederrhein ansässigen Notaren zusammen.
Wir garantieren hohe Effizienz durch
die Beschäftigung erstklassig qualifizierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
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