DR. BEHRENS & SCHICK - RECHTSANWÄLTE

Rechtsgebiete

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Wir betreuen unsere Mandanten in folgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht: (Dr. Stephan Behrens, Christian Schick, Maurice Pastuska)
Zum Arbeitsrecht gehört insbesondere die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren, sowie die Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie gegebenenfalls die Erstellung und Überprüfung von Geschäftsführeranstellungsverträgen.

Bank- und Insolvenzrecht: (Dr. Stephan Behrens)
Zum Bankrecht zählt die Beratung bei Verhandlungen mit Kreditinstituten, insbesondere Unternehmens-Finanzierungsfragen und sonstige Finanzierungsprobleme. Es zählt hierzu die Prüfung von Kreditsicherheiten, die Durchsetzung bzw. Abwehr von Sicherheitenverwertung.
Im Bereich des Insolvenzrechts bieten wir die Beratung vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an möglichst zur Vermeidung der Insolvenz durch Überprüfung von Sanierungsmöglichkeiten und Erarbeitung von Sanierungskonzepten. Im Insolvenzverfahren führen wir für unsere Mandanten Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, sind tätig im Bereich der Abwehr von vom Insolvenzverwalter zu Unrecht geltend gemachter Ansprüche.

Baurecht: (Dr. Stephan Behrens)
Zum Baurecht gehört die Beratung in allen Belangen die mit dem privaten Bau zusammenhängen. Insbesondere die Ausarbeitung von entsprechenden Verträgen, sowie die Durchsetzung von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen bzw. deren Abwehr.

Familienrecht: (Dr. Stephan Behrens, Christian Schick, Maurice Pastuska)
Zum Familienrecht zählen die Durchführung von Scheidungsverfahren, die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen bzw. deren Abwehr, die Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts, insbesondere aber auch die Vermögensauseinandersetzung. Im Bereich des Familienrechts bieten wir zur Vermeidung unnötiger Kosten die Erarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen an.

Erbrecht: (Christian Schick)
Zum Erbrecht zählt die Erarbeitung und Formulierung von Testamenten, Vermächtnissen, Erbverträgen. Im Erbfalle übernehmen wir die Durchsetzung von Erb- bzw. Pflichtteilsansprüchen oder deren Abwehr. Auch hier bieten wir zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten den Abschluss von Erbauseinandersetzungsverträgen zwischen zwischen Erben oder Erben und Pflichtteilsberechtigten an.

Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht: (Dr. Stephan Behrens)
Zum Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht zählt die Beratung bei der Gründung und Finanzierung von Unternehmen; die Beratung von Firmen bei der Umwandlung, sowie in der Unternehmenskrise.

Inkassoabteilung: (Maurice Pastuska)
Die Inkassoabteilung beschäftigt insgesamt 3 Mitarbeiter unter Leitung der Bürovorsteherin. Zum Inkasso zählt der Forderungseinzug bis hin zur Zwangsvollstreckung und auch Vollstreckungsüberwachung von notleidenden, aber titulierten Forderungen.

Mietrecht: (Maurice Pastuska)

Strafrecht (Dr. Stephan Behrens, Maurice Pastuska), insbesondere Steuerstrafrecht: (Dr. Stephan Behrens)
Zum Steuerstrafrecht zählt die Verteidigung etwa bei Steuerhinterziehung bzw. von Verkürzungstatbeständen.

Verkehrsrecht: (Christian Schick, Maurice Pastuska)
Zum Verkehrsrecht zählen insbesondere Verkehrsunfallschadenregulierungen, Strafverteidigungen in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsverwaltungsrecht, z.B. Betreuung von "MPU-Kandidaten".

Versicherungsrecht: (Christian Schick)
Zum Versicherungsrecht zählt sowohl das öffentliche wie auch das private Versicherungsrecht

Vertragsgestaltung: (Dr. Stephan Behrens, Maurice Pastuska)
Unter Vertragsgestaltung ist die Erarbeitung von Verträgen jeglicher Art wie Kauf-, Werk- und Mietverträgen zu verstehen, aber auch bspw. die Erarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den gewerblichen Gebrauch.

Vertragsrecht (allgemeines): (Maurice Pastuska)
Zum Vertragsrecht gehört die Überprüfung der Wirksamkeit von Verträgen, die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (Durchsetzung und Abwehr).

Verwaltungsrecht: (Christian Schick)
Zum Verwaltungsrecht zählen insbesondere die Durchsetzung von Bauanträgen, Nachbarrecht, beispielsweise Drittwidersprüche, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht.

Wettbewerbsrecht: (Dr. Stephan Behrens)
Zum Wettbewerbsrecht zählt die Durchsetzung von Ansprüchen von Unternehmen gegen andere Unternehmen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens sowie selbstverständlich auch die Abwehr entsprechend geltend gemachter Unterlassungsansprüche und Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen in eines der oben aufgeführten Bereiche fällt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne!

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0 28 32 / 97 31-0
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