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Wir betreuen unsere Mandanten in folgenden Rechtsgebieten:
Arbeitsrecht: (Dr. Stephan Behrens, Christian Schick, Maurice Pastuska)
Zum Arbeitsrecht gehört insbesondere
die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren, sowie
die Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie
gegebenenfalls die Erstellung und Überprüfung von
Geschäftsführeranstellungsverträgen.
Bank- und Insolvenzrecht: (Dr. Stephan Behrens)
Zum Bankrecht zählt die Beratung bei Verhandlungen mit Kreditinstituten,
insbesondere Unternehmens-Finanzierungsfragen und sonstige Finanzierungsprobleme.
Es zählt hierzu die Prüfung von Kreditsicherheiten, die Durchsetzung
bzw. Abwehr von Sicherheitenverwertung.
Im Bereich des Insolvenzrechts bieten wir die Beratung vor der Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens an möglichst zur Vermeidung der Insolvenz durch
Überprüfung von Sanierungsmöglichkeiten und Erarbeitung von
Sanierungskonzepten. Im Insolvenzverfahren führen wir für unsere
Mandanten Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, sind tätig im Bereich
der Abwehr von vom Insolvenzverwalter zu Unrecht geltend gemachter Ansprüche.
Baurecht: (Dr. Stephan Behrens)
Zum Baurecht gehört die Beratung in allen Belangen die mit dem privaten
Bau zusammenhängen. Insbesondere die Ausarbeitung von entsprechenden Verträgen,
sowie die Durchsetzung von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen
bzw. deren Abwehr.
Familienrecht: (Dr. Stephan Behrens, Christian Schick, Maurice Pastuska)
Zum Familienrecht zählen die Durchführung von Scheidungsverfahren,
die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen bzw. deren Abwehr, die
Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts, insbesondere aber
auch die Vermögensauseinandersetzung. Im Bereich des Familienrechts
bieten wir zur Vermeidung unnötiger Kosten die Erarbeitung von Trennungs-
und Scheidungsfolgenvereinbarungen an.
Erbrecht: (Christian Schick)
Zum Erbrecht zählt die Erarbeitung und Formulierung von Testamenten,
Vermächtnissen, Erbverträgen. Im Erbfalle übernehmen wir die
Durchsetzung von Erb- bzw. Pflichtteilsansprüchen oder deren Abwehr.
Auch hier bieten wir zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten den
Abschluss von Erbauseinandersetzungsverträgen zwischen zwischen Erben
oder Erben und Pflichtteilsberechtigten an.
Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht: (Dr. Stephan Behrens)
Zum Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
zählt die Beratung bei der Gründung und Finanzierung
von Unternehmen; die Beratung von Firmen bei der Umwandlung,
sowie in der Unternehmenskrise.
Inkassoabteilung: (Maurice Pastuska)
Die Inkassoabteilung beschäftigt
insgesamt 3 Mitarbeiter unter Leitung der Bürovorsteherin.
Zum Inkasso zählt der Forderungseinzug bis hin zur
Zwangsvollstreckung und auch Vollstreckungsüberwachung
von notleidenden, aber titulierten Forderungen.
Mietrecht: (Maurice Pastuska)
Strafrecht (Dr. Stephan Behrens, Maurice Pastuska), insbesondere
Steuerstrafrecht: (Dr. Stephan Behrens)
Zum Steuerstrafrecht zählt die Verteidigung
etwa bei Steuerhinterziehung bzw. von Verkürzungstatbeständen.
Verkehrsrecht: (Christian Schick, Maurice Pastuska)
Zum Verkehrsrecht zählen insbesondere
Verkehrsunfallschadenregulierungen, Strafverteidigungen
in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsverwaltungsrecht,
z.B. Betreuung von "MPU-Kandidaten".
Versicherungsrecht: (Christian Schick)
Zum Versicherungsrecht zählt sowohl
das öffentliche wie auch das private Versicherungsrecht
Vertragsgestaltung: (Dr. Stephan Behrens, Maurice Pastuska)
Unter Vertragsgestaltung ist die Erarbeitung
von Verträgen jeglicher Art wie Kauf-, Werk- und Mietverträgen
zu verstehen, aber auch bspw. die Erarbeitung Allgemeiner
Geschäftsbedingungen für den gewerblichen Gebrauch.
Vertragsrecht (allgemeines): (Maurice Pastuska)
Zum Vertragsrecht gehört die Überprüfung
der Wirksamkeit von Verträgen, die Durchsetzung von
Gewährleistungsansprüchen (Durchsetzung und Abwehr).
Verwaltungsrecht: (Christian Schick)
Zum Verwaltungsrecht zählen insbesondere
die Durchsetzung von Bauanträgen, Nachbarrecht, beispielsweise
Drittwidersprüche, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht.
Wettbewerbsrecht: (Dr. Stephan Behrens)
Zum Wettbewerbsrecht zählt die Durchsetzung
von Ansprüchen von Unternehmen gegen andere Unternehmen
wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens sowie selbstverständlich
auch die Abwehr entsprechend geltend gemachter Unterlassungsansprüche
und Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen angeblicher
Wettbewerbsverstöße.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen in eines der oben
aufgeführten Bereiche fällt, nehmen Sie Kontakt
mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne!
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